Mag. Sonnenberg
Dolmetschen & Übersetzen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Sprachdienstleistungen Mag. Sonnenberg Dolmetschen & Übersetzen

 

1.              Anwendungsbereich

1.1. Diese AGB legen den Inhalt und die Abwicklung von Verträgen über Übersetzungs- und Dolmetschdienstleistungen zwischen dem Kunden bzw. der Kundin (im Folgenden:

„Auftraggeber:in“) und dem/der Übersetzer:in, Dolmetscher:in bzw. Sprachdienstleister:in („SDL“) als Auftragnehmer:in fest. Sie gelten in ihrer jeweiligen Fassung für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen.

1.2.      Es      finden     auf     Übersetzungsdienstleistungen     die     Bestimmungen     des      Teils A,      auf

Dolmetschdienstleistungen die Bestimmungen des Teils B und auf sämtliche Sprachdienstleistungen Teil C dieser AGB unter Verzicht auf die Geltendmachung eigener AGB des Auftraggebers/der Auftraggeberin Anwendung. Diese AGB sind in deutscher Sprache verfasst und allfällige Übersetzungen in andere Sprachen sind zur Auslegung derselben nicht heranzuziehen.

 

TEIL A: Übersetzungsdienstleistungen

2.         Kooperation zwischen Auftraggeber:in und Übersetzer:in

2.1. Der/Die Auftraggeber:in hat den/die SDL als Übersetzer:in, so weit wie möglich und für den Auftrag sinnvoll, durch Bereitstellung der zur Erbringung der Dienstleistung notwendigen Unterlagen sowie Informationen zu unterstützen; Folgendes kann dazu nötig sein:

     Leitfaden für technische und redaktionelle Normen;

     unternehmensinterne Terminologie, Fachterminologie (sofern der/die Auftraggeber:in die Verwendung einer organisationsspezifischen Sprache bzw. Terminologie oder einer spezifischen Form von Abkürzungen bzw. einer kontrollierten Sprache wünscht, muss er/sie diese dem/der

Übersetzer:in mitteilen und ihm/ihr alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen);

     bereits bestehende Übersetzungen, relevante Übersetzungseinheiten aus Translation Memories;

     im Ausgangstext referenzierte Publikationen;

     technische Unterlagen und Anschauungsmaterial;

     Schulungsmaterial;

     Internetadressen;

     Paralleltexte;

     Hintergrundtexte;

     Betriebsbesichtigungen;

     bestimmte Technologien (insbesondere andere als die gängigen Office-Anwendungen).

2.2. Der/Die Auftraggeber:in verpflichtet sich weiters, dem/der Übersetzer:in bereits vor Anbotslegung den Verwendungszweck mitzuteilen, z. B. ob die Übersetzung 

     nur zur eigenen Information;

     zur Veröffentlichung und/oder Werbung;

     für rechtliche Zwecke und/oder Patentverfahren;

     oder einem anderen Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Übersetzung der Texte durch die damit befassten Übersetzer:innen von Bedeutung ist.

2.3.         Darüber hinaus muss der/die Auftraggeber:in dem/der Übersetzer:in im Voraus kompetente Ansprechpartner:innen nennen, die für Rückfragen zur Verfügung stehen.

2.4.         Der/Die Übersetzer:in hat offensichtliche Mängel (z. B. widersprüchliche Angaben etc.) des Ausgangstextes mit dem/der Auftraggeber:in zu klären und kann diese:n auf eventuelle Tippfehler und sonstige Fehler aufmerksam machen.

2.5.         Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in die Verantwortung des Auftraggebers/der Auftraggeberin. Für Mängel, die sich aufgrund unzureichender Spezifizierung, sprachlicher und terminologischer Ungenauigkeiten des Ausgangstextes usw. ergeben, ist eine Haftung des Übersetzers/der Übersetzerin ausgeschlossen.

2.6.         Die Zahlenwiedergabe durch den/die Übersetzer:in erfolgt nur nach dem Ausgangstext. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßeinheiten, Währungen und dergleichen ist ausschließlich der/die Auftraggeber:in verantwortlich.

2.7.         Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, hat der/die Auftraggeber:in vorab die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem gesonderten Blatt in lateinischer Blockschrift vorzugeben.

2.8.         Die ausschließliche Verwendung maschineller Übersetzung bei der Erstellung der Übersetzung seitens des Übersetzers/der Übersetzerin ist ausgeschlossen. Wird von dem/der Auftraggeber:in ausdrücklich eine maschinelle Übersetzung mit anschließendem Posteditieren oder Posteditieren einer von ihm/ihr erstellten maschinellen Übersetzung gewünscht, so gilt dies als Mehrwertdienstleistung, welche nicht vom Umfang des Vertrages nach den gegenständlichen AGB abgedeckt und im Sinne des Abschnitts 4.2. gesondert zwischen Auftraggeber:in und Übersetzer:in zu vereinbaren ist.

2.9.         Die Übermittlung der Zieltexte erfolgt mittels Datentransfer (wie z. B. E-Mail).

3.         Angebot/Auftrag und Umfang der Leistung

3.1. Der Leistungsumfang gegenüber dem/der Auftraggeber:in umfasst grundsätzlich nur das Übersetzen. 

3.2. Etwaige Mehrwertdienstleistungen sind getrennt zu vereinbaren und zu honorieren (Sonderformate, Fahnenkorrektur, CMS, Projektmanagement, maschinelle Übersetzung mit anschließendem Posteditieren, Posteditieren einer von dem/der Auftraggeber:in erstellten maschinellen Übersetzung usw.). 

3.3. Bei Texten, die mit den gängigen Office-Anwendungen bearbeitbar sind, wird die Formatierung des Ausgangstextes beibehalten. Übersetzungen sind von dem/der Übersetzer:in, so nichts anderes vereinbart ist, in elektronischer Form zu liefern, wobei der/die Auftraggeber:in dem/der Übersetzer:in Zugang zu den von ihm/ihr gewünschten Technologien gewährt, wenn eine

Übersetzung in sonstiger elektronischer Form als via E-Mail zu liefern ist. 

3.4. Der/Die Übersetzer:in verpflichtet sich, alle übertragenen Tätigkeiten nach bestem Wissen und Gewissen und rechtzeitig durchzuführen. Der/Die Übersetzer:in schuldet weder einen Erfolg noch, dass die Dienstleistung den von dem/der Auftraggeber:in gewünschten Zweck erfüllt.

3.5. Der/Die Auftraggeber:in darf die Übersetzung nur zum angegebenen Zweck verwenden. Für den Fall, dass der/die Auftraggeber:in die Übersetzung für einen anderen als den vereinbarten Zweck (2.2.) verwendet, ist eine diesbezügliche Haftung des Übersetzers/der Übersetzerin ausgeschlossen.

3.6. Der/Die Übersetzer:in hat das Recht, den Auftrag an gleich qualifizierte Übersetzer:innen in Substitution weiterzugeben. In diesem Falle bleibt er/sie jedoch ausschließliche:r Übersetzer:in und Vertragspartner:in des Auftraggebers/der Auftraggeberin.

3.7. Ein Kostenvoranschlag gilt nur dann als verbindlich, wenn er schriftlich (im Original, per Fax oder E-Mail), nach Vorlage der zu übersetzenden Unterlagen erstellt und ausdrücklich als solcher bezeichnet wurde. Andere Kostenvoranschläge gelten immer nur als unverbindliche Richtlinie. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen des Übersetzers/der Übersetzerin erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, so wird der/die Übersetzer:in den/die Auftraggeber:in davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese können von dem Übersetzer/der Übersetzerin ohne Rücksprache mit dem/der Auftraggeber:in in Rechnung gestellt werden.

4.         Termine, Lieferung 

4.1. Hinsichtlich der Frist für die Lieferung der Übersetzung ist die jeweilige Vereinbarung zwischen dem/der Auftraggeber:in und dem/der Übersetzer:in maßgebend. Ist das Lieferdatum ein unabdingbarer, nicht durch eine angemessene Nachfrist verlängerbarer Bestandteil des von dem/der Übersetzer:in angenommenen Auftrages und hat der/die Auftraggeber:in an einer verspäteten Lieferung kein Interesse („Fixgeschäft“), so hat der/die Auftraggeber:in dies im Vorhinein bekannt zu geben.

4.2.      Auftraggeber:in und Übersetzer:in müssen folgende Termine vereinbaren:

     Eingang des Ausgangstextes und alle zur Hintergrundinformation notwendigen Unterlagen bei dem/der Übersetzer:in;

     Eingang eines Korrekturexemplars bei dem/der Auftraggeber:in (sofern erwünscht);

     Retournierung des Korrekturexemplars an den/die Übersetzer:in;

     Eingang der Übersetzung bei dem/der Auftraggeber:in in der vereinbarten Lieferform.

4.3.         Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist sowie des Liefertermins, auch bei einem Fixgeschäft, ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher von dem/der Auftraggeber:in zu liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang (z. B. Ausgangstexte und alle erforderlichen Unterlagen zur Hintergrundinformation) sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen

Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend um den Zeitraum, um den dem/der Übersetzer:in die erforderlichen Unterlagen verspätet zur Verfügung gestellt wurden; für den Fall eines Fixgeschäfts obliegt es dem/der Übersetzer:in zu beurteilen, ob auch bei verspäteter Zurverfügungstellung von Unterlagen durch den/die Auftraggeber:in der vereinbarte Liefertermin eingehalten werden kann.

Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den/die Auftraggeber:in nur im Falle der Einhaltung der oben angeführten Voraussetzungen und eines ausdrücklich vereinbarten Fixgeschäftes zum Rücktritt vom Vertrag.

4.4.         Die mit der Lieferung (Übermittlung) der Übersetzung und der Unterlagen verbundenen Gefahren trägt der/die Auftraggeber:in.

4.5.         Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die von dem/der Auftraggeber:in dem/der Übersetzer:in zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Beendigung des Übersetzungsauftrages bei dem/der Übersetzer:in. Diese hat dafür zu sorgen, dass diese Unterlagen für eine Dauer von vier Wochen nach Beendigung des Übersetzungsauftrages verwahrt werden. Danach ist diese berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Unterlagen zu vernichten.

4.6.         Für die Dauer der Aufbewahrung ist der/die Übersetzer:in verpflichtet, die Unterlagen so zu verwahren, dass Unbefugte keinen Zugang dazu haben, die Verschwiegenheitsverpflichtung nicht verletzt wird und die Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden können.

5.         Honorar und Zahlungsbedingungen für Übersetzungsdienstleistungen

5.1. Die Preise für Übersetzungen bestimmen sich, soweit nichts anderes vereinbart worden ist, nach den Tarifen (Preislisten) des Übersetzers/der Übersetzerin, die für die jeweilige Art der Übersetzung anzuwenden sind.

5.2. Als Berechnungsbasis gilt die jeweils vereinbarte Grundlage, z. B.: Normzeilen (à 55 Zeichen inkl. Leerzeichen), Wörter, Stundensatz, Zieltext, Ausgangstext.

5.2.1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden. 

5.2.2. Für die Überprüfung von Fremdübersetzungen wird ein angemessenes Entgelt in Rechnung gestellt. 

5.2.3. Für das Korrekturlesen von Texten steht dem/der Übersetzer:in ein angemessener Kostenersatz zu. 

5.2.4. Für Express- und Wochenendarbeiten können angemessene Zuschläge verrechnet werden, welche vorab zu vereinbaren sind.

5.3. Die Leistungen des Übersetzers/der Übersetzerin sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Ausfolgung bzw. Lieferung der Übersetzung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ist Abholung vereinbart und erfolgt diese durch den/die Auftraggeber:in nicht zeitgerecht, so entsteht die Zahlungspflicht des Auftraggebers/der Auftraggeberin mit dem Tage der Bereitstellung der Übersetzung zur Abholung. 

5.4.      Der/Die Übersetzer:in ist berechtigt, im Vorhinein eine angemessene Akontozahlung zu verlangen. 

5.5. Tritt Zahlungsverzug ein, so ist der/die Übersetzer:in berechtigt, die Übersetzung sowie beigestellte Auftragsunterlagen (z. B. zu übersetzende Manuskripte) zurückzubehalten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in angemessener Höhe (8 % über dem Basiszinssatz) sowie angemessene Mahnspesen in Anrechnung gebracht.

5.6.  Wurden zwischen Auftraggeber:in und Übersetzer:in Teilzahlungen (z. B. eine Akontozahlung) vereinbart, ist der/die Übersetzer:in bei Zahlungsverzug des Auftraggebers/der Auftraggeberin berechtigt, die Arbeit an den bei ihr liegenden Aufträgen ohne Rechtsfolgen für den/die Übersetzer:in und ohne Präjudiz für ihre Rechte so lange einzustellen, bis der/die Auftraggeber:in seinen/ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde (Fixgeschäft nach den Punkten 4.1 und 4.3.). 

6.         Gewährleistung und Schadenersatz für Übersetzungsdienstleistungen

6.1. Sämtliche Mängel müssen von dem/der Auftraggeber:in in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden (Fehlerprotokoll). Der/Die Auftraggeber:in hat offensichtliche Fehler der Übersetzung innerhalb einer Woche nach Eingang der Übersetzung zu rügen.

6.2. Zur Mängelbeseitigung hat der/die Auftraggeber:in dem/der Übersetzer:in eine angemessene Frist und Gelegenheit zur Nachholung und Verbesserung ihrer Leistungen zu gewähren. Werden die Mängel innerhalb angemessener Frist von dem/der Übersetzer:in behoben, so hat der/die Auftraggeber:in weder einen Anspruch auf Preisminderung noch auf Vertragsauflösung.

6.3. Wenn der/die Übersetzer:in eine Verbesserung verweigert oder die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne die Mängel zu beheben, bzw. die Verbesserung für den/die Auftraggeber:in mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wäre, kann der/die Auftraggeber:in vom Vertrag zurücktreten (Vertragsauflösung) oder eine Herabsetzung des Honorars (Preisminderung) verlangen. Bei geringfügigen Mängeln besteht kein Recht zur Vertragsauflösung (§ 932 Abs. 4 ABGB).

6.4. Gewährleistungsansprüche berechtigen den/die Auftraggeber:in nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages. Der/Die Auftraggeber:in verzichtet auch auf die Möglichkeit der Aufrechnung.

6.5. Für Übersetzungen, die für Druckwerke in welcher Form auch immer verwendet werden, besteht eine Haftung des Übersetzers/der Übersetzerin für Mängel nur dann, wenn der/die Auftraggeber:in in seinem/ihrem Auftrag ausdrücklich schriftlich bekannt gibt, dass er/sie beabsichtigt, den Text zu veröffentlichen, und wenn der/die Übersetzer:in dafür Korrekturfahnen bis einschließlich jener Fassung des Textes, nach der von dem/der Auftraggeber:in keinerlei Änderungen mehr vorgenommen werden, vorgelegt werden. 

6.6.  Für die Übersetzung von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen, für auftragsspezifische Abkürzungen, die von dem/der Auftraggeber:in bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien (insbesondere von branchen- bzw. firmeneigenen Termini) und die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, besteht keinerlei Mängelhaftung. Es tritt daher kein Verzug ein. Dies gilt auch für Überprüfungen von fremden Übersetzungen. 

6.7. Für von dem/der Auftraggeber:in beigestellte Ausgangstexte, Originale und dergleichen haftet der/die Übersetzer:in, sofern diese nicht mit der Lieferung dem/der Auftraggeber:in zurückgegeben werden, als Verwahrer:in im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches lediglich für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht. Für die Rückerstattung gilt Punkt 4.5. sinngemäß.

6.8.  Aufgrund der technischen Gegebenheiten wird von dem/der Übersetzer:in für die Übermittlung von Zieltexten mittels Datentransfer (wie z. B. E-Mail) keine Haftung für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Virusübertragungen, Verletzung der Geheimhaltungspflichten, Beschädigung von Dateien) übernommen, sofern nicht zumindest grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

6.9.  Alle Schadenersatzansprüche gegen den/die Übersetzer:in, auch für Mangelfolgeschäden, sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen davon sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich von dem/der Übersetzer:in (d. h. lediglich durch die Übersetzung selbst, nicht durch den Ausgangstext) verursacht und verschuldet wurde oder Personenschäden nach dem

Produkthaftungsgesetz vorliegen. 

6.10.  Für den Fall, dass der/die Auftraggeber:in die Übersetzung zu einem anderen als dem angegebenen Zweck verwendet, ist eine Haftung des Übersetzers/der Übersetzerin aus dem Titel des Schadenersatzes ausgeschlossen.

7.              Eigentumsvorbehalt, Urheberrecht 

7.1.  Alle dem/der Auftraggeber:in überlassenen Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Vertrag erwachsenen Verbindlichkeiten Eigentum des Übersetzers/der Übersetzerin.

7.2.  Jegliche Art von im Auftrag nicht enthaltenen Unterlagen wie selbst erstellte Translation Memories, Terminologielisten, Skripten usw. bleiben geistiges Eigentum des Übersetzers/der Übersetzerin. Die Weitergabe und Vervielfältigung der Unterlagen dürfen nur mit Zustimmung des Übersetzers/der Übersetzerin erfolgen. Eine Übergabe von Translation Memories, Terminologielisten u. ä. m. an den/die Auftraggeber:in auf deren Wunsch stellt einen von dem/der Auftraggeber:in zu vergütenden Zusatzauftrag dar. 

7.3.  Der/Die Übersetzer:in ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem/der Auftraggeber:in an sich das Recht zusteht, die Ausgangstexte zu übersetzen bzw. übersetzen zu lassen und ist daher berechtigt, anzunehmen, dass dem/der Auftraggeber:in alle jene Rechte Dritten gegenüber zustehen. Der/Die Auftraggeber:in sichert daher ausdrücklich zu, dass er/sie über alle Rechte verfügt, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind.

7.4.  Der/Die Auftraggeber:in ist verpflichtet, den/die Übersetzer:in gegenüber allen Ansprüchen, die von Dritten aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. Dies gilt auch dann, wenn der/die Auftraggeber:in keinen Verwendungszweck angegeben hat bzw. die Übersetzung zu anderen als den angegebenen Zwecken verwendet. Der/Die Übersetzer:in wird solche Ansprüche dem/der Auftraggeber:in unverzüglich anzeigen und bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der/die Auftraggeber:in nach Streitverkündigung nicht als Streitgenosse/Streitgenossin des Übersetzers/der Übersetzerin dem Verfahren bei, so ist der/die Übersetzer:in berechtigt, den Anspruch des Klägers/der Klägerin anzuerkennen und sich bei dem/der Auftraggeber:in ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten.

7.5.  Der/Die Übersetzer:in bleibt als geistige:r Schöpfer:in der Übersetzung Urheber:in derselben und es steht ihm/ihr daher das Recht zu, als Urheber:in genannt zu werden. Der/Die Auftraggeber:in erwirbt mit vollständiger Zahlung des Honorars die jeweils vereinbarten Werknutzungsrechte an der Übersetzung. Der Name des Übersetzers/der Übersetzerin darf nur dann einem veröffentlichten Text

bzw. Textteil beigefügt werden, wenn die gesamte Leistung unverändert von ihm/ihr stammt bzw. mit deren nachträglicher Zustimmung.

7.6.  Der/Die Übersetzer:in ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und hat auch, im selben Umfang, von ihm/ihr Beauftragte zur Verschwiegenheit zu verpflichten.

 

Teil B. Dolmetschdienstleistungen

8.              Honorar und Zahlungsbedingungen

8.1.  Das Honorar des Dolmetschers/der Dolmetscherin ist spätestens 14 Tage nach Übermittlung der Honorarnote zur Zahlung fällig. 

8.2.  Bei Storno seitens des Auftraggebers/der Auftraggeberin hat diese/r dem/der Dolmetscher:in nachweislich bereits entstandene Kosten sowie: 

…40 % des vereinbarten Honorars bei Absage 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, 

…50 % des vereinbarten Honorars bei Absage 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, 

…75 % des vereinbarten Honorars bei Absage 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, 

…100 % des vereinbarten Honorars bei Absage weniger als 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn zu ersetzen. Jedenfalls sind für den/die Auftragnehmer:in bereits angefallene Hotel- oder Reisekosten zu ersetzen.

8.3.  Sollte der/die Dolmetscher:in an der Erfüllung des Vertrags verhindert sein, hat er/sie den/die Teamchef:in zu informieren, der/die eine gleichwertige Vertretung sucht. Auf Wunsch der Teamleitung kann der/die Dolmetscher:in auch selbst eine gleichwertige Vertretung suchen. 

8.4.  Bei Überschreitung der vereinbarten Arbeitszeit können von dem/der Dolmetscher:in Überstunden in Rechnung gestellt werden. 

8.5.      Die Dolmetschung ist in der Regel zur sofortigen Anhörung bestimmt. Ihre Aufzeichnung bzw. LiveStreaming ist ohne die vorherige Zustimmung des Dolmetschers/der Dolmetscherin unzulässig. Falls nicht ausdrücklich anderes vereinbart, verbleiben die Urheberrechte bei dem/der Dolmetscher:in. Für die Aufzeichnung bzw. das Live-Streaming der Dolmetschung gelangt ein zusätzliches Tageshonorar pro Dolmetschkabine zur Anrechnung. 

8.6.  Der/Die Auftraggeber:in verpflichtet sich, für adäquate und dem Stand der Technik entsprechende technische, akustische und räumliche Bedingungen in den Dolmetschkabinen und im Konferenzsaal zu sorgen, sowie Blickkontakt auf die Vortragenden bzw. in Fällen, in denen dies nicht möglich ist, eine Videoübertragung in die Kabine sicherzustellen. 

8.7.      Es gelten die Bestimmungen der Punkte 5.5. bis 5.7. unter Berücksichtigung der Dienstleistung der Dolmetschung. 

9.              Ferndolmetschen (Remote Simultaneous Interpreting, Remote Interpreting, Distance Interpreting)

9.1.  Unter Ferndolmetschen (kurz: RSI) versteht man das Hinzuziehen eines Dolmetschteams per Videoübertragung mithilfe einer entsprechenden IT-Anwendung, wobei sich Referenten/Referentinnen, Teilnehmende und das Dolmetschteam nicht zwangsläufig am selben Ort befinden. 

9.2.  Im Falle von RSI ist ein Setting zu wählen, das den Dolmetscher:innen ermöglicht, ihre Dienstleistung vom Standort des Auftraggebers/der Auftraggeberin bzw. des Veranstaltungsortes aus zu erbringen. Ist dies nicht möglich, kann das Dolmetschteam von einem Hub aus in mit Konferenztechnik ausgestatteten Kabinen arbeiten. In diesem Fall übernimmt der Hub-Betreiber die Verantwortung für die Technik. Vorab erfolgt in jedem Fall eine Abklärung über den Aufbau und den Verlauf der geplanten zu dolmetschenden Veranstaltung, z. B. online oder hybrid.

9.3.  Arbeitet das Dolmetschteam dezentral vom Homeoffice aus, haben die einzelnen Dolmetscher:innen über eine leistungsfähige Breitband-Internetverbindung mittels Ethernet-Kabel (kein WLAN), geeignete Headsets oder Kopfhörer und ein Richtmikrofon zu verfügen. 

9.4.  Der/Die Auftraggeber:in hat für die Auswahl und Bereitstellung der Plattform Sorge zu tragen, wobei die Verwendung einer für Simultandolmetschen geeigneten Mehrkanal-Plattform vorzusehen ist. Für Konsekutivdolmetschen können auch Webkonferenzsysteme zum Einsatz kommen. Dabei ist seitens des Auftraggebers/der Auftraggeberin zu beachten, dass die Tonanforderungen beim Dolmetschen viel höher als beim bloßen Zuhören sind.

            Der/Die    Auftraggeber:in    übernimmt    daher    die    ausschließliche     Verantwortung     für    die

Funktionsfähigkeit der Plattform und für eine sichere und verschlüsselte Übertragung. 

9.5.  Der/Die Auftraggeber:in stellt sicher, dass alle Referent:innen und sonstige Personen, die während der zu verdolmetschenden Veranstaltung das Wort ergreifen werden, Headsets oder Richtmikrofone verwenden, damit die für ein Simultandolmetschen erforderliche Tonqualität gewährleistet ist, sowie die Dolmetscher:innen die Vortragenden in der Videoübertragung gut sehen können. Die Vortragenden haben sich in einer lärmgeschützten Umgebung zu befinden, es darf jeweils nur ein Mikrofon aktiv sein, und die Mikrofone aller anderen Teilnehmenden müssen stummgeschaltet sein.

9.6.      Es wird empfohlen, für Veranstaltungen mit RSI eine:n Moderator:in und technischen Support bereitzustellen.

9.7.  Sollte die Tonqualität trotz aller Vorkehrungen für eine Simultandolmetschung nicht ausreichend sein oder Nebengeräusche oder Verbindungsprobleme die Dolmetschung unmöglich machen, werden die Dolmetscher:innen darauf hinweisen und die Dolmetschung so lange einstellen, bis die entsprechenden Voraussetzungen wieder gegeben sind. 

9.8.  Der/Die Auftraggeber:in und der/die Dolmetscher:in oder das Dolmetschteam besprechen das Setting (Online, Hybrid) und die technische Ausstattung im Voraus. Sämtliche Einzelheiten sind im Interesse aller im Vorfeld detailliert zu kommunizieren. Es ist festzulegen, ob eine Schulung der Dolmetscher:innen erforderlich ist. Für eine Schulung wird ein entsprechendes Honorar verrechnet. Ein Testlauf mit den Dolmetscher:innen und eine Einweisung aller Beteiligten sind in jedem Fall durchzuführen und durch ein entsprechendes Honorar abzugelten. 

9.9.  Der/Die Auftraggeber:in informiert die Dolmetscher:innen im Voraus darüber, ob die Dolmetschung gestreamt, aufgezeichnet und/oder verwertet wird. Im Falle eines Streamings, einer Aufzeichnung und/oder Verwertung der Dolmetschung wird für die Abtretung des Urheberrechts ein im Vorfeld zu vereinbarendes Honorar verrechnet. 

Der/Die Auftraggeber:in weist vorab alle Teilnehmenden darauf hin, dass eine Aufnahme und/oder Verwertung der Dolmetschung unzulässig ist. Der/Die Dolmetscher:in ist berechtigt, die eigene Dolmetschung für Überprüfungszwecke aufzunehmen, nicht aber zu verwerten. 

9.10.  Der/Die Dolmetscher:in übernimmt keinerlei Haftung im Falle eines Zusammenbruchs oder Ausfalls der Leitung, der Plattform, der eigenen Hard- oder Software, eines Stromausfalls oder anderer trotz zumutbarer Vorkehrungen (nach bestem Wissen und Gewissen) auftretender technischer Probleme. 

9.11.  Wenn technische Störungen, die in die Sphäre des Auftraggebers/der Auftraggeberin fallen, auftreten, nicht in angemessener Zeit behoben werden können und die Veranstaltung aus diesem Grund nicht durchgeführt oder fortgesetzt werden kann, wird das vereinbarte Honorar dennoch in voller Höhe zur Zahlung fällig.  

10.           Gewährleistung/Schadenersatz und Haftungsfragen

10.1.  Es gelten die Bestimmungen des Punktes 6. unter Berücksichtigung der Dienstleistung der Dolmetschung. Aufgrund der raschen Abfolge von zu dolmetschender, oft freier Rede wird eine Haftung für Translationsfehler bei Simultandolmetschung, soweit diese vom/von der Dolmetscher:in nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verschuldet wurden, ausgeschlossen.

10.2.  Der/Die Auftraggeber:in ist ausschließlich für die zeitgerechte Bereitstellung von Informationsunterlagen/Präsentationen/Vorträgen/Speaking Notes für die Vorbereitung der Dolmetscher:innen verantwortlich.

10.3.  Um eine entsprechende Qualität nach dem Stand der Technik zu gewährleisten, sind Simultandolmetschungen grundsätzlich (zumindest) in Zweierbesetzung durchzuführen, für Einsätze außerhalb des Berufswohnsitzes kommen Reisezeitentschädigung, Reise- und ggf. Übernachtungskosten, Diäten usw. zur Verrechnung.

10.4.  Jegliche Haftung der Dolmetscher:innen für die Bereitstellung der Dolmetschtechnik und Technikbetreuung durch den/die Auftraggeber:in sowie für technische Probleme wird ausgeschlossen. 

 

Teil C. Allgemeine Bestimmungen 

11.           Höhere Gewalt

11.1.  Im Falle des Eintritts höherer Gewalt hat der/die SDL oder der/die Auftraggeber:in, soweit möglich, ihre:n Vertragspartner:in unverzüglich davon zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl den/die SDL als auch den/die Auftraggeber:in, vom Vertrag zurückzutreten. Der/Die Auftraggeber:in hat dem/der SDL bereits getätigte Aufwendungen und ein angemessenes Honorar für die erbrachten Leistungen zu ersetzen.

11.2. Als Fälle höherer Gewalt sind insbesondere anzusehen: Arbeitskonflikte; Kriegshandlungen; Bürgerkrieg; Stillstand der Rechtspflege und/oder Verwaltung, Abbruch der Kommunikationsmittel; Eintritt von durch den/die SDL selbst nicht beeinflussbaren, unvorhersehbaren Ereignissen, die nachweislich die Möglichkeit des/der SDL den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.

12.           Verschwiegenheit und Datenschutz

12.1.  Der/die SDL ist zur Verschwiegenheit über alle ihm/ihr zur Kenntnis gelangten geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers/der Auftraggeberin verpflichtet und hat auch von ihm/ihr Beauftragte zur Verschwiegenheit im selben Umfang zu verpflichten. Diese Verpflichtung ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, zeitlich auf die Dauer von 5 Jahren nach Ende des Vertragsverhältnisses beschränkt.

12.2. Der/die SDL ist berechtigt, ihm/ihr übermittelte Daten oder sonst anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten und diese Daten auch nach dem Ende des Vertragsverhältnisses zu speichern, wenn diese Speicherung oder Verarbeitung zur Erfüllung des Auftrages oder von gesetzlichen Pflichten (z. B. Daten für Rechnungslegung) nötig ist. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht.

12.3.  Soweit es sich um Angaben des Auftraggebers/der Auftraggeberin zur Kommunikation handelt (z. B. E-Mail-Adresse, Telefonnummer), stimmt der/die Auftraggeber:in zu, dass diese Kontaktdaten verarbeitet und gespeichert werden dürfen und auch Nachrichten zu Werbezwecken im Sinne des § 107 Telekommunikationsgesetz an ihn/sie gesendet werden dürfen. Diese Einwilligung kann von dem/der Auftraggeber:in jederzeit widerrufen werden.

12.4.  Der/Die Auftraggeber:in hat außerdem unter den Voraussetzungen der Bestimmungen des Datenschutzrechtes das Recht, die Löschung seiner/ihrer Daten zu verlangen. Diesem Recht wird aber nur dann entsprochen, wenn der/die SDL keine rechtliche Pflicht zur Speicherung der personenbezogenen Daten trifft.

13.           Salvatorische Klausel, Änderungen, Erfüllungsort, anwendbares Recht und Sprache 

13.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, verpflichten sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt (salvatorische Klausel).

13.2. Der/Die Auftraggeber:in bleibt Vertragspartner:in des/der SDL und haftet für die vollständige Zahlung des Honorars auch dann, wenn der/die Auftraggeber:in eine andere Person als Rechnungsadressat:in angegeben hat.

13.3. Sämtliche Änderungen, Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen dem/der Auftraggeber:in und dem/der SDL bedürfen der Schriftform, d.h. der beidseitigen Originalunterschrift oder der elektronischen Signatur.

13.4. Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der berufliche Sitz („domicile professionell“) des/der SDL. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtstreitigkeiten ist das am beruflichen Sitz des/der SDL sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig.

13.5.  Es gilt österreichisches materielles Recht als vereinbart. Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

 

 

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